Nachhilfe über Bildung und Teilhabe (BuT)
Lernförderung über Bildung und Teilhabe (BuT): Für berechtigte Familien können die Kosten übernommen werden.
Hier steht, wie es geht – in einfachen Schritten.
Ihre Checkliste
- Schule bestätigt den Förderbedarf
- Antrag auf Lernförderung gestellt
- Bescheid ist da
- Erste Stunde im Lernstudio
Zum Abhaken – die Schritte stehen unten ausführlich.
Was ist das Bildungs- und Teilhabepaket?
Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt der Staat Kinder und Jugendliche aus Familien mit wenig Geld. Ein Teil davon ist die Lernförderung – also Nachhilfe, wenn ein Kind zusätzliche Hilfe braucht, um die wesentlichen Lernziele in der Schule zu erreichen.
Wer kann Lernförderung bekommen?
Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten – wenn die Familie eine dieser Leistungen bekommt:
- Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld)
- Sozialhilfe
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Auch ohne diese Leistungen kann es im Einzelfall einen Anspruch geben. Das prüft die zuständige Stelle.
Was muss vorliegen?
- Die Schule bestätigt, dass Ihr Kind zusätzliche Förderung braucht, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen.
- Die Schule hat kein passendes eigenes Förderangebot.
- Für die Lernförderung stellen Sie einen eigenen Antrag.
Gut zu wissen: Ihr Kind muss nicht versetzungsgefährdet sein, um Lernförderung zu bekommen.
So stellen Sie den Antrag
Vier Schritte – ich erkläre sie Ihnen gern auch persönlich.
Mit der Schule sprechen
Die Lehrerin oder der Lehrer bestätigt den Förderbedarf, meist auf einem Formular.
Antrag stellen
Beim Jobcenter, wenn Sie Grundsicherung (Bürgergeld) bekommen. Sonst bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung, zum Beispiel bei Wohngeld oder Kinderzuschlag. Fragen Sie dort nach dem Antrag auf Lernförderung.
Bewilligung abwarten
Die zuständige Stelle entscheidet, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden.
Starten
Sobald der Bescheid da ist, beginnen wir mit dem Unterricht.
Wobei ich Ihnen helfe
- Ich erkläre Ihnen die Schritte und welche Unterlagen typischerweise gebraucht werden.
- Ich fülle die Angaben aus, die der Nachhilfe-Anbieter machen muss.
- Auf Wunsch erkläre ich die Schritte auch auf Englisch oder Persisch.
Ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden, entscheidet allein die zuständige Stelle. Eine Zusage kann ich nicht geben.
Lernförderung ist möglich in: Mathe · Deutsch · Englisch · Latein
Fragen zu BuT
Muss die Versetzung gefährdet sein?
Nein. Lernförderung über BuT ist auch ohne Versetzungsgefährdung möglich. Wichtig ist, dass die Schule den zusätzlichen Förderbedarf bestätigt und es kein passendes Förderangebot der Schule gibt.
Wo stelle ich den Antrag?
Bei der Stelle, die auch Ihre Leistung zahlt: beim Jobcenter, wenn Sie Grundsicherung (Bürgergeld) bekommen, sonst bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. Für die Lernförderung ist ein eigener Antrag nötig.
Was muss ich selbst bezahlen?
Wenn der Antrag bewilligt ist, werden die Kosten im bewilligten Umfang übernommen. Was genau gilt, steht im Bescheid. Stunden über den bewilligten Umfang hinaus besprechen wir vorher.
Rufen Sie an oder schreiben Sie mir
Erzählen Sie mir kurz: Klasse, Fach und was gerade schwierig ist. Alles Weitere besprechen wir persönlich – beim kostenlosen Kennenlernen.
Mo–Fr 14:30–21 Uhr · Sa 10–14 Uhr · Provinzialstraße 60A, 53859 Niederkassel-Mondorf
Termine zur Eröffnung
- Mo 02.11.
- Der Unterricht beginntim neuen Lernstudio in Mondorf
- Sa 07.11.
- Tag der offenen Tür11–15 Uhr · Provinzialstraße 60A